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Lagerraum Ausführung

Lagerraum mit Lichtschacht

Schrägboden

Lagerraum Grundriss

Befüllkupplung

 Mit Lichtschacht

 Schrägboden

 Grundriss 

 Befüllkupplung


Prallschutzmatte

Die Prallschutzmatte (1000 x 1250 mm) schützt die Pellets vor dem Zerbrechen beim Aufprall auf die Lagerraumwand. Des weitern wird die Wand selbst vor Beschädigung geschützt. Die Prallschutzmatte besteht aus einem abriebfesten und alterungsstabilen Kunststoff mit einer Befestigungsmöglichkeit für die Deckenmontage und einer Abspannmöglichkeit nach unten (Trampolineffekt). Sie wird gegenüber dem Befüllstutzen mit einem Wandabstand von mindestens 300 mm montiert.


Befüllsystem

Es werden zur Befüllung eines Pelletslagers zwei „Befüllstutzen“ benötigt. An einem Befüllstutzen wird bei der Brennstoffanlieferung ein Absauggebläse angeschlossen und am anderen werden die Pellets eingeblasen. Bauseits muss ein Wanddurchbruch mit einem Durchmesser von 125 – 150 mm erstellt werden. Die Befüllkupplungen werden in diesen Durchbruch mit geeignetem Material fest eingebaut (sie dürfen sich beim Befüllen des Lagers nicht lockern). Die Zulässigkeit von Montageschaum ist im Vorfeld mit dem Pelletslieferanten zu klären.

Hinweise zur Ausführung des Befüllsystems:

Die Befüllkupplungen müssen mit dem Mauerwerk fest verbunden werden. Eine Erdung über den Potentialausgleich ist notwendig, um elektrostatischen Aufladungen beim Befüllen vorzubeugen.

Allgemeine Hinweise:

  1. Es dürfen ausschließlich nur Metallrohre oder geerdete Kunststoffleitungen für das Befüllsystem verwendet werden.
  2. Das Befüllsystem muss gegen elektrostatische Aufladungen geerdet werden.
  3. Die verwendeten Befüllrohre bzw. Befüllleitungen müssen auf der Innenseite durchgängig glattwandig sein, evtl. notwenige Verlängerungen der Rohre über Muffen.
  4. Beim Schweißen von Rohrleitungen, dürfen auf der Innenseite keine Grate oder Schweißnähte vorstehen.
  5. Das Befüllsystem darf nicht mit einem Bogen enden, sondern es muss nach einem Bogen ein gerades Rohrstück von mindestens 500 mm als Beruhigungsstrecke folgen

Nicht verwendet werden dürfen:

  1. Rohrleitungen aus Kunststoff (Gefahr von elektrostatischen Aufladungen)
  2. Rohrleitungen die beim Befüllvorgang die Pellets durch ihre Beschaffenheit zerstören können (z.B. Wickelfalzrohre aus der Lüftungstechnik)

Schrägboden

Der Lagerraum muss über Schrägboden so gestaltet sein , dass er über das verwendete Entnahmesystem (z.B. Schneckenaustragung, Sondenaustragung) nahezu vollständig entleert werden kann.

Allgemeine Hinweise:

  1. Der Winkel des Schrägbodens muss 45° betragen, damit die Pellets selbsttätig nachrutschen
  2. Der Schrägboden ist vorzugsweise aus Holzwerkstoffen mit einer möglichst glatten Oberfläche auszuführen (z.B.  Spanplatten bzw. beschichtete Spanplatten. OSB-Platten haben eher eine raue Oberfläche)
  3. Der Schrägboden muss den statischen Anforderungen der Gewichtsbelastung durch die Pellets (Dichte 650 kg/m³) standhalten
  4. Für die Unterkonstruktion bieten sich passende Winkelträger an, die den Aufbau des Schrägbodens wesentlich erleichtern
  5. Der Schrägboden sollte zum Anschluss an die Lagerraumwände so dicht ausgeführt sein, dass keine Pellets in den Leerraum rieseln können (diese können von dort nicht entfernt werden)
    Der Schrägboden darf bei der Schneckenaustragung die seitlichen Öffnungen zwischen Förderkanal und Abdeckung nicht verkleinern

Einbauten im Pelletslager

Bestehende und nicht mit vertretbarem Aufwand zu entfernende Rohrleitungen, Abflussrohre usw., auf welche die Pellets beim Befüllen prallen könnten, sind strömungs- und bruchsicher zu verkleiden (z.B. Ableitbleche). Es ist darauf zu achten, dass die Pellets durch das Ableitblech nicht beschädigt werden können (keine rechteckigen Verkleidungen).


Brandschutz

Laut den länderspezifischen Vorschriften!

 


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